In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung, wenn diese medizinisch notwendig ist. Hierzu ist folgendes Vorgehen üblich:
- Sprechstunde: Zunächst wird in den psychotherapeutischen Sprechstunden der Bedarf für eine Therapie festgestellt und eine erste Diagnose gestellt.
- Probesitzungen: Es folgen bis zu vier Probesitzungen, in denen wir gemeinsam feststellen, ob die Therapie für Sie geeignet ist und ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist.
- Antragstellung: Bei einer positiven Entscheidung wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung und reiche die notwendigen Unterlagen ein.